Sie sind hier: Home » Mainfähre „Herta“
Mainfähre „Herta“
Hinweis:
Mainfähre außer Betrieb
Die Mainfähre Dettelbach – Mainsondheim kann aus betrieblichen Gründen in folgenden Zeiträumen nicht fahren.
8. Juli 2024 bis 14. Juli 2024
29. Juli 2024 bis 11. August 2024
Wir bitten um Ihr Verständnis für die Einschränkungen im Fährbetreib.
Sonderbetrieb zum Fährfest
Am Samstag, den 3. August 2024 ist die Fähre anlässlich des Fährfestes von 15:00 bis 23:00 Uhr für Fußgänger und Radfahrer geöffnet.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09324-304150 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Stadtwerke Dettelbach
Die Fähren über den Main haben in Mainfranken Tradition.
So gibt es seit vielen Jahren eine Fähre zwischen Dettelbach und dem Stadtteil Mainsondheim. Die Fähre ist aber nicht nur ein Ersatz für eine Brücke, sondern vor allen Dingen für die Bewohner von Mainsondheim viel mehr: sie dient des schnellen Vorwärtskommens, der Kommunikation, aber auch der Besinnlichkeit während der Überfahrt. Auf jeden Fall sollte eine Fahrt mit der Mainfähre dazugehören, wenn Sie in Dettelbach weilen.
Mainfähre Mainsondheim-Dettelbach / Fährbetrieb ab dem 10.05.2024
Aus organisatorischen Gründen gilt ab dem 10.05.2024 für die Mainfähre Mainsondheim-Dettelbach folgender Fahrplan:
Montag:
07:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Dienstag:
kein Fährbetrieb
Mittwoch:
kein Fährbetrieb
Donnerstag:
07:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
07:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertag:
kein Fährbetrieb
Fahrzeiten an den Weinfesttagen vom 30.05. – 02.06.2024:
Donnerstag:
13:00 bis 19:00 und 19:30 bis 24:00 Uhr
Freitag:
13:00 bis 19:00 und 19:30 bis 24:00 Uhr
Samstag:
13:00 bis 19:00 und 19:30 bis 24:00 Uhr
Sonntag:
13:00 bis 20:00 Uhr
Direkter Kontakt zur Fähre während den Fährzeiten: 0171 979 22 96
Wir wünschen eine gute Überfahrt.
Ihre Stadtwerke Dettelbach
Informationsdienst zum Fährbetrieb
Sie möchten zeitnahe Informationen über Veränderungen im Fährbetrieb?
Mit unserem neuen Online-Formular können wir Ihnen jetzt eine Möglichkeit bieten, tagesaktuell und zeitnah per eMail über Änderungen informiert zu werden.
Hierzu müssen Sie nur unten stehende Felder ausfüllen und werden automatisch unserem Verteiler beigefügt.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum versenden der Informationsmail gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihr eMail-Kontakt kann jederzeit wieder aus dem Verteiler gestrichen werden. Entweder über das Online-Formular oder per eMail (stadtwerke@dettelbach.de).
Personen und Radfahrer ab 14 Jahren: 1,00 € je Fahrt
Motorrad oder Pkw incl. Fahrer: 2,00 € je Fahrt
Pkw mit Anhänger incl. Fahrer: 3,50 € je Fahrt
Lkw/Landmaschine bis 7,49 Tonnen incl. Fahrer: 3,50 € je Fahrt
jeder weitere Mitfahrer: 1,00 € je Fahrt
25.- Euro Wertkarte (50 Feldern a. 50.- Cent): 20,00 € je Wertkarte
50.- Euro Wertkarte (100 Feldern a. 50.- Cent): 35,00 € je Wertkarte
100.- Euro Wertkarte (200 Feldern a. 50.- Cent): 50,00 € je Wertkarte
Befreiung bzw. Ermäßigung der Fährgebühren:
Kinder und Schüler aus dem Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß oder per Rad
- Als Nachweis zählt ein Schüler- oder Personalausweis
Auszubildende aus dem Gemeindegebiet Dettelbach
- Als Nachweis zählt ein Schülerausweis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
Die Beförderung von Kindergartenkindern (incl. einer Begleitperson) aus und in das Gemeindegebiet Dettelbach zu Fuß, Rad oder PKW
- Als Nachweis reicht die Bestätigung des Kindergartens
Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck
Als Nachweis reicht das persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke
Schwerbehinderte Menschen und die Begleitperson mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite
- Als Nachweis zählt der Schwerbehindertenausweis
Mit der Ehrenamtskarte erhält der Inhaber eine Ermäßigung von 50 % auf den Einzelfahrschein (bei Wertkarten erfolgt die Ermäßigung durch eine geringere Entwertung)
- Als Nachweis zählt die Ehrenamtskarte