Kommunale Förderprogramme

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Die Stadt Dettelbach unterstützt Gewerbetreibende, die sich für leerstehende Ladenlokale und Geschäftsimmobilien im Gemeindegebiet Dettelbach interessieren, mit einem besonderen Mitzuschussprogramm. Die beantragte Förderung kann nur gewährt werden, wenn entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind lediglich der Mainfrankenpark und das Industriegebiet „Dettelbach-Ost“.

Lesen Sie hier mehr über die Richtlinien zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen, von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien im Gemeindegebiet Dettelbach:

Richtlinie zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen, von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien im Gemeindegebiet Dettelbach

Förderantrag – Mietzuschussprogramm bei Leerständen

Die Vereine von Dettelbach und den Ortsteilen sind wesentliche Bausteine für ein attraktives gesellschaftliches Geschehen. Sie ermöglichen eine Vielfalt an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten, sowie die soziale Einbindung in die örtliche Gemeinschaft. Daher unterstützt die Stadt Dettelbach die wertvolle Arbeit, gemäß den städt. Förderrichtlinien.

Förderrichtlinien für Vereine, Musikgruppen und für in der Seniorenarbeit tätige Gruppen

Antrag auf Vereinsförderung – allgemein

Vorlage Mitgliederliste

Antrag auf Vereinsförderung – Investition

Bitte beachten Sie, dass die freiwilligen Förderungen nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden können. Die Anträge bitte per E-Mail oder postalisch bei der Stadt Dettelbach einreichen.

!!!Antragstellung – bis 01. Oktober eines jeden Jahres!!!

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Förderrichtlinien von Investitionen für Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Dettelbach

  • Förderfähig sind Investitionen für Spielgeräte, Ausstattungsgegenstände und Außenanlagen.
  • Gefördert werden 1/3 der Gesamtkosten, max. 10.000,- € jährlich pro Einrichtung.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 6.000,- € brutto betragen. Die Bagatellgrenze von Einzelpositionen beträgt 800,- € brutto.
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
  • Jährlicher Haushaltsansatz: 30.000,- €

Zuwendungsantrag für Investitionen

Verwendungsbestätigung für Investitionen

Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der im Gestaltungshandbuch aufgezeigten Empfehlungen durchzuführen.

Ziel des Programms ist die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes der Dettelbacher Altstadt und die Aufwertung der Qualität des Wohnumfelds. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das Stadtbild positiven Einfluss nehmen.

Wo kann gefördert werden?
Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunales Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Altstadt“ liegt.

Was kann gefördert werden?
Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen.

Gefördert werden können Maßnahmen an Dächern, Außenwände, Fenstern, Schaufenstern, Werbeanlagen, Hauseingängen, Toranlagen sowie Maßnahmen an den Außenanlagen, zur gestalterischen Anpassung von Neubauten und zur Herstellung ursprünglicher Gebäude- und Raumkanten.

Der sanierungsbedingte Abriss von Gebäuden, der Abriss von Anbauten und Bauteilen kann gefördert werden, wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung der Freiflächen und Höfe erfolgt und die historische Parzellenstruktur erhalten bleibt sowie eine entsprechende Zweckbindung vereinbart wird.

Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.


Wie viel kann gefördert werden?
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten einer Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch 50.000,- €. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z. B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 16 % der reinen Bauleistungen anerkannt.

Gestaltungssatzung

Gestaltungshandbuch

Kommunales Förderprogramm „Altstadt Dettelbach“

Räumlicher Geltungsbereich „Altstadt“

Antrag

Verwendungsnachweis

Anlage zum Verwendungsnachweis

ANBest-P Förderbedingungen

Ihr Ansprechpartner

Michaela Isenheim
Zimmer: 7 (EG), Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach
09324 / 304 - 121
09324 / 304 - 117
kaemmerei@dettelbach.de
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