Kirchenaustritt
Erklärungen über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts sind beim Standesamt abzugeben.
Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich. Bei der Aufnahme der Niederschrift ist das Datum der Taufe und der Taufort mit anzugeben.
Die Gebühr für diese Erklärung beträgt 35,00 EUR und ist im Zusammenhang mit der Erklärung zu begleichen.
Hierbei handelt es sich um Verwaltungsgebühren.