Zimmer-Nr.: 2 (EG)
Die Beantragung eines Kinderreisepasses kann durch die Eltern beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Zimmer-Nr.: 2 (EG)
Die Beantragung eines Kinderreisepasses kann durch die Eltern beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Informationen rund um den Kinderreisepass
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.
Den Kinderreisepass für ein Kind, das Deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Alternativen für den Kinderreisepass:
Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden.
Wir benötigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist persönlich beim Einwohnermeldeamt abzugeben.
Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, muss der entsprechende Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorgelegt werden (Beschluss bzw. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsangaben bzw. bei nichtehelichen Kindern der Nachweis, dass kein gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde).
Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt und kann dann verlängert werden (max. bis zum 12 Lebensjahr)! Bitte beachten Sie: Der Pass kann nur innerhalb seiner Gültigkeit verlängert werden!
Bei der Abholung ist der alte Kinderausweis/Kinderreisepass abzugeben.
Gebühren:
13 EUR für Kinderreisepass
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6 EUR