Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Zimmer-Nr.: 2 (EG)
Meldebescheinigung:
Unter Meldebescheinigungen versteht man verschiedene Bescheinigungen, die auf der Grundlage des Melderegisters erstellt werden.
Der Antrag auf eine Meldebescheinigung kann sowohl für die Haupt-, als auch für Nebenwohnungen gestellt werden.
Bei persönlichen Vorsprechen in einem unserer Bürgerbüros können Sie die Bescheinigung gleich mitnehmen.
Dies ist aber nicht notwendig, denn Sie können die Meldebescheinigung auch online (siehe link rechts) beantragen.
Aufenthaltsbescheinigung:
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält weitergehende Daten mit Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Sie wird nur persönlich und nur für berechtigte Personen ausgestellt.
Diese Bescheinigung wird z.B. für die Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.
Die Beantragung ist ebenfalls online möglich.